Im Rahmen der umfassenden Standort- und Objektanalysen ermitteln wir für Sie die Details zu einer bestimmten Immobilie und zur Infrastruktur des jeweiligen Standortes. Wir stellen fest, wie genau die Qualität der Lage zu bewerten ist und berücksichtigen dabei wichtige Aspekte wie beispielsweise mögliche Synergieeffekte durch ansässige Unternehmen, vorhandene Absatzmärkte, Steuervorteile sowie lokale und regionale Subventions- bzw. Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus messen wir ökologischen Faktoren hohe Relevanz bei und ermitteln für Sie die spezifischen Standortfaktoren.
Grundrisszeichnungen und Flächenberechnungen einer Wohnung oder eines Hauses sind Teil der Bauunterlagen, die für einen Verkauf dringend benötigt werden. Bei der Grundrisszeichnung handelt es sich um eine zweidimensionale Übersicht in Form einer technischen Zeichnung, aus der alle essenziellen Daten zur Wohnung in Bezug auf deren Abmessungen hervorgehen. Aus den Grundrisszeichnungen gehen außerdem Lage und Dimension der einzelnen Zimmer, Positionen der Fenster und Türen sowie deren Öffnungsrichtungen hervor. Daneben finden auch die Wandstärken Berücksichtigung.
Bei der Schnittzeichnung wird das gesamte Haus an einem senkrechten Schnitt seitlich betrachtet. Dadurch erhält der Betrachter Aufschluss über die Lage der einzelnen Etagen, die Höhe der Räume, Lage der Treppenhäuser, Stärke und Aufbau der Decken und die Lage des Hauses in seiner direkten Umgebung, also ob es beispielsweise am Hang oder auf flachem Gelände gebaut wurde. Planzeichnungen sind oftmals von großer Bedeutung für die Beleihung und Wertermittlung seitens der Kreditgeber.
Sie verkaufen zum ersten Mal eine Immobilie oder möchten sichergehen, stets einen kompetenten Partner für Fragen, Tipps und Hinweise zur Seite zu haben? Dann können Sie auf uns zählen, denn wir begleiten Sie zu allen wichtigen Terminen rund um den Immobilienverkauf. Das betrifft neben Anwalts- und Steuerberaterterminen in erster Linie den Notartermin. Dieser Termin ist die letzte Station des Verkaufsprozesses, bei dem der Notar den Verkauf der Immobilie beurkundet und so deren Eigentümerwechsel einleitet. Der Notar selbst ist unparteiisch und vertritt weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers. Zudem sind die Notare in der Regel nicht mit dem Verkaufsobjekt vertraut. Wenn Sie also stets einen Fachmann an Ihrer Seite wissen möchten, der Ihre Interessen vertritt, begleiten wir Sie gerne.
Jeder Immobilienverkauf wird spätestens beim Notartermin mit einem Vertrag besiegelt. Dieser Vertrag sollte in jedem Fall fehlerfrei sein und den zuvor getroffenen Abmachungen entsprechen. Deswegen erfordert seine Gestaltung die Absprache mit allen am Geschäft beteiligten Parteien. Gleiches gilt natürlich auch für Miet- oder Pachtverträge. Bei uns von der Rheinischen Immobilien Kompetenz können wir Ihnen durch die jahrelange Zusammenarbeit mit Fachanwälten, Versicherungsexperten, Notaren und Wirtschaftsprüfern eine rechtssichere Komplettlösung anbieten. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben.